Günstige Unfallversicherungen – Wichtige Leistungen

Leistungen der Unfallversicherung

Zahlung bei Invalidität

Folge eines Unfalls kann eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung sein; dafür gewährt die private Unfallversicherung Schutz. Invalidität kann an den unterschiedlichsten Stellen des Körpers in unterschiedlich starker Ausprägung vorkommen; die Leistungen der Unfallversicherung sind entsprechend gestaffelt. Sie bekommen dann die vertraglich vereinbarte jeweilige Einmalsumme ausbezahlt und können damit die Folgen der körperlichen Beeinträchtigung ausgleichen, also zum Beispiel Ihr Heim behindertengerecht umgestalten oder sich eine Umschulung für eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen. Auch eine Rente für den Fall der Invalidität wird bei Abschluss der privaten Unfallversicherung in der Regel vereinbart. Die genaue Höhe der jeweiligen Leistung, also Einmalzahlung oder Rente, hängt von der Schwere der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung ab.

Todesfallsumme, Genesungsgeld, Krankentagegeld

Für selbständig tätige Personen, die keinen Arbeitgeber und damit auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, jedoch nach einem Unfallereignis krank sind und eine Zeitlang nicht arbeiten können, bietet sich die Vereinbarung eines Krankentagegelds für unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit an. Das Krankentagegeld kann für die Dauer von bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt werden. Für die erste Zeit nach der Behandlung kann auch ein Genesungsgeld vereinbart werden, das für die Dauer von bis zu einhundert Tagen gezahlt werden kann. Kommt es als Folge des Unfalls binnen eines Jahres zum Tod des Versicherten, können die bezugsberechtigten Angehörigen die vertragliche Todesfallsumme von der Unfallversicherung beanspruchen.