Günstige Unfallversicherungen – Für wen sinnvoll?

Für wen ist der private Unfallschutz sinnvoll?

Mehr als drei Viertel aller Unfälle passieren nicht im beruflichen Bereich sondern im Privatbereich, so dass es dafür keinerlei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt. Auch Personen, die nicht beruflich tätig sind, sich also zum Beispiel auf die Kinderbetreuung und den Haushalt konzentrieren, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls während ihrer Tätigkeit geschützt. Dasselbe gilt für Selbständige, da diese keinen Arbeitgeber haben, der sie bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anmelden muss. Dies kann man als Selbständiger dann vermeiden, wenn man freiwillig der zuständigen Berufsgenossenschaft beitritt, so dass man dann für die Fahrten von und zur Arbeit und für die Arbeit selbst gesetzlich unfallversichert ist. Wenn man nicht berufstätig ist, sich also z.B. als Hausfrau dem Haushalt und den Kindern widmet, kann man regelmäßig auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Hat man als älterer Berufstätiger gesundheitliche Schwierigkeiten, wird man womöglich von der BU-Versicherung abgelehnt. Dann sollte man eine private Unfallversicherung in seinem Policenordner haben, um die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls besser abfangen zu können.

Auch Kinder können versichert werden

Trifft Sie ein Unfall und wollen Sie dann die Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen, zahlt diese auch dann, wenn daneben noch andere Versicherungen, beispielsweise Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Rentenversicherung zahlen. Sie kommen in den vollständigen Genuss der Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung, ohne dass diese auf Zahlungen anderer Versicherungen angerechnet wird. Auch für Ihre Kinder können Sie bereits ab dem Zeitpunkt der Geburt eine Unfallversicherung abschließen und sie so optimal vor möglichen Unfallfolgen schützen.